Pflegeversicherung 2015

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige neue und bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gleichzeitig steigt im Zuge der der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung wird ab 2013 durch den sogenannten Pflege-Bahr erstmals staatlich gefördert.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz tritt zum Januar 2013 in Kraft

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), mit dem die Bundesregierung die gesetzliche Pflegeversicherung reformieren will, wurde am 29. Juni 2012 vom Bundestag beschlossen, am 21. September 2012 vom Bundesrat abgesegnet und tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Mit der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung will die Bundesregierung ab 2013 auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagieren. Für die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen sollen künftig bessere Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. Für die Finanzierung neuer und verbesserter Pflegeleistungen wird 2013 der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung angehoben.

Beitragssatz der Pflegeversicherung 2013

Im Zuge der Gesetzesänderung ist zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,1 Beitragssatzpunkte vorgesehen. Für Versicherte, deren Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung zuletzt bei 1,95 Prozent lag, gilt ab 2013 ein Beitragssatz von 2,05 Prozent. Für Kinderlose wird in der Pflegeversicherung ab 2013 ein Beitragssatz von 2,3 Prozent gelten. Durch diese Anhebung können die im PNG vorgesehenen Leistungsverbesserungen laut Bundesregierung voraussichtlich bis Ende 2015 finanziert werden.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2013

Insbesondere für die ambulante Pflege bei Demenz, psychischen und geistigen Erkrankungen sieht das PNG deutlich höhere Leistungen vor als bisher. So soll es für Betroffene mit der Pflegestufe 0 ab Januar 2013 erstmals ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bzw. Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro geben. Auch für die Pflegestufen 1 und 2 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen für demenziell Erkrankte spürbar erhöht. Zudem sollen ab 2013 alternative Wohnformen für Pflegebedürftige staatlich gefördert und pflegende Angehörige etwa durch eine Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege deutlich entlastet werden.

Private Pflegeversicherung 2013

Eine weitere Neuerung, die sich durch die aktuelle Pflegereform ergibt, betrifft die private Pflegeversicherung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird die private Vorsorge für den Pflegefall ab 2013 erstmals staatlich gefördert. Jeder Bürger, der künftig eine private Pflege-Tagegeld-Versicherung abschließt und dafür mindestens 120 Euro jährlich einzahlt, kann vom Staat eine jährliche Zulage in Höhe von 60 Euro erhalten. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr soll vor allem auch Geringverdienern der Abschluss einer ergänzenden, privaten Pflegeversicherung ermöglicht werden. Die private Pflegevorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die gesetzliche Pflegeversicherung trotz verbesserter Leistungen ab 2013 immer nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten übernimmt.

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