Mit der Pflegereform steigen ab 2017 die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozent an. Die Bundesbank erwartet weitere Erhöhungen, die das Gesundheitsministerium jedoch bestreitet.
Auch der Bundesrat hat am vorvergangenen Freitag das neue Pflegestärkungsgesetz abgesegnet und damit den Weg für die zweite Stufe der Pflegereform frei gemacht. Demenzkranke sollen somit stärker von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung profitieren als bisher. Aber: Die Beiträge werden steigen, von 2,35 auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent.
Bundesbank: Beiträge zur Pflegeversicherung werden weiter steigen
Glaubt man der Bundesbank, wird es bei der bereits angekündigten Erhöhung jedoch nicht bleiben. Um angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland die immer weiter steigenden Kosten für Pflege abzufedern, werden weitere Beitragserhöhungen nötig sein, so das Institut in einem Monatsbericht.
„Ungeachtet der derzeit relativ günstigen Finanzlage werden dann perspektivisch die allgemeinen Rücklagen beschleunigt abgebaut werden“, so die Bundesbank-Experten. Das mache weitere Beitragssatzanhebungen unausweichlich, um die gesetzliche Pflege auch künftig noch finanzieren zu können. Zukünftige Beitragszahler würden zudem zusätzlich stärker belastet werden.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Beiträge nach der Erhöhung um 0,2 Prozent zum 1. Januar 2017 erst einmal fünf Jahre lang nicht mehr steigen würden. Darauf pocht sie noch immer und so steht es auch im neuen Gesetz.
„Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform“, kommentierte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums den Bundesbank-Bericht. Die Zahlen des Instituts seien dem Ministerium „schleierhaft“. Dass keine weiteren Erhöhungen anstünden sei in den neuen Gesetzen schließlich verständlich erklärt und „für jedermann nachzulesen“.
Sicher ist nur: Egal wie hoch die Beitragssätze sind, die gesetzliche Pflegeversicherung wird in vielen Fällen nur einen Teil der später anfallenden Pflegekosten abdecken können. Reichen die gesetzlichen Leistungen nicht, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen mit ihrem Privatvermögen die Pflegeleistungen finanzieren.
Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist daher in höchstem Maße empfehlenswert. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich teils erheblich in Leistungsumfang und Preis, ein Vergleich lohnt sich deshalb in jedem Fall