Bekommen Arbeitslosengeld-II-Empfänger trotz Hartz IV Pflegegeld? Welche Ansprüche haben sie, wenn sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern – und was gilt es zu beachten?
Wer Arbeitslosengeld II empfängt und sich etwas dazu verdienen möchte, wird enttäuscht feststellen müssen, dass ein Großteil seiner Nebeneinkünfte auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet wird. Das heißt: Vom Zusatzverdienst bleibt neben den gesetzlich festgelegten 100 Euro Selbstbehalt nicht viel übrig. Und wie steht es mit Menschen, die sich um hilfebedürftige Familienangehörige kümmern und dafür Pflegegeld erhalten? Wird auch ihnen das Hartz IV gekürzt? Das Jobcenter, das für die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen zuständig ist, rechnet grundsätzlich alle Einkünfte auf die Leistungen an. Gibt es dennoch trotz Hartz IV Pflegegeld?
Erhalten ALG-II-Empfänger trotz Hartz IV Pflegegeld?
Ja, wer Pflegegeld erhält, darf trotzdem in vollem Umfang Arbeitslosengeld II beziehen, so steht es im Sozialgesetzbuch, § 11 Abs. 3. Folgende Einkünfte werden laut einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet:
- nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn Angehörige gepflegt werden;
- Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zur häuslichen Pflegehilfe (§ 36 Abs. 1
SGB XI), wenn damit die häusliche Pflege sichergestellt wird; - Pflegegeld aus privater Pflegeversicherung (§§ 23 Abs. 1, 110 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI);
- Pauschalbeihilfe nach den Beihilfevorschriften bei häuslicher Pflege, jedoch nicht Geldleistungen nach § 37 Abs. 4 SGB V.
- Diese Vorgaben sind dringend einzuhalten, ansonsten erfolgt eine Anrechnung. Anrechnungsfrei ist nur Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen, wobei hierdurch auch die häusliche Pflege abgedeckt sein muss.
Welche Ausnahmen gibt es?
Laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Köln, bilden Pflegekinder eine Ausnahme von der oben genannten gesetzlichen Regelung. Wer andere Kinder als seine leiblichen betreut und dafür Pflegegeld erhält, muss sich den Betrag auf sein Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Das Pflegegeld sei dann eher ein Erziehungshonorar, so die Richter – und das ist anrechnungsfähig. Die Entscheidung des Gerichts bezog sich auf einen Fall, in dem eine Frau für die Betreuung ihrer beiden kranken Pflegekinder 1.200 Euro Pflegegeld im Monat erhielt, die auf ihre Transferleistungen angerechnet wurden. Sie lag damit deutlich über der zulässigen Einkommensobergrenze für ALG-II-Zahlungen und hatte damit keinen Anspruch auf Hartz IV.