Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall zahlen die Kinder

So unglaublich es klingt, aber im Pflegefall bittet der Staat erstmal die nächsten Verwandten zu Kasse.

Unterhaltspflicht für Kinder und Verwandte

Kann ein Pflegebedürftiger seine Kosten nicht mehr selber tragen, so kann er oder sie Sozialhilfe beantragen. Der Staat zahlt dann erstmal die Kosten, aber holt sich das Geld von den direkten Angehörigen wieder zurück. Erstmal werden alle Vermögensgegenstände des Pflegebedürftigen (bis auf 2.600 Euro) eingezogen. Danach wird zuerst der Ehegatte und dann die Kinder in die Pflicht genommen.

Dabei ist es unerheblich, ob eine gute oder schlechte Beziehung zu den Kindern besteht oder ob man überhaupt Kontakt hat. Die Pflicht zum Unterhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Und das kann teuer werden:

Unterhaltspflicht für Eltern greift das Vermögen der Kinder an

Wie viel genau die eigenen Kinder zahlen müssen, wird im Einzelfall berechnet. Es wird das durchschnittliche monatliche Einkommen zu Grunde gelegt. Der Selbstbehalt, also das Einkommen, was verschont bleibt, beträgt gerade mal 1.500 € für Singles und 2.100 € für Ehepaare.  Von jedem Euro an Einkommen über dieser Grenze muss die Hälfte als Unterhalt für den Pflegefall gezahlt werden.

Auch Geldreserven von über 10.000 € werden für den Unterhalt herangezogen. Lediglich ein selbst genutztes Eigenheim oder die private Altersvorsorge der Kinder ist einiger massen sicher.

Schenkungen der letzten 10 Jahre können rückgängig gemacht werden

Selbst Schenkungen der letzten Jahre können vom Sozialamt rückgängig gemacht werden, um an dieses Vermögen heranzukommen.

Wer seine Kinder vor einem solchen Schicksal schützen möchte, sollte sich auf jeden Fall ein Angebot zur Pflegeversicherung einholen. Damit bekommt man erstmal unverbindlich einen Überblick, ob man mit wenigen Euro im Monat sich selbst und seine ganze Familie für den unschönen Fall einer Pflegebedürftigkeit versichern kann.