Die Gesetzliche Pflegeversicherung
Die Soziale Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 eingeführt. Als sogenannte Pflegepflichtversicherung dient sie seitdem dazu, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen. Die Mittel dafür werden durch Beiträge gedeckt, die jede krankenversicherte Person in die Pflegeversicherung einzahlen muss.
Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, weil die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und die anfallende Pflegekosten nicht selbst tragen können. Eine Pflegebedürftigkeit bedeutet heutzutage oftmals eine große Belastung für Betroffene und deren Familien, da zum einen die Jüngeren aus beruflichen Gründen immer weniger Zeit haben, um die Älteren zu versorgen, und zum anderen die Pflege durch Fachkräfte hohe Kosten verursacht.
Als jüngste, „fünfte Säule“ der Sozialversicherung wurde daher neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung eingeführt, die im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Der Gesetzgeber wollte damit die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung schließen und Betroffene und deren Angehörige entlasten. Zudem wurde mit der Gesetzlichen Pflegeversicherung eine Entlastung der Gemeindehaushalte bezweckt, die sich im Zuge des demografischen Wandels mit rasant wachsenden Sozialhilfeausgaben konfrontiert sahen.
Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Welche Pflegegeld- und Pflegesachleistungen ein Pflegebedürftiger von der Versicherung erhält, hängt vom Umfang seines Hilfebedarfs ab. Je nach Grad und Dauer seiner Hilfebedürftigkeit wird er vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Seit Januar 2013 erhalten auch Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz („Pflegestufe 0“) Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Um dem Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, darf er entscheiden, ob er zu Hause durch Angehörige und/oder Pflegekräfte oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchte. In der Gesetzlichen Pflegeversicherung wird zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationären und vollstationären Pflegeleistungen unterschieden, zum Teil können diese auch miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Leistungen ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Leistungen der Pflegeversicherung seit 1. Januar 2013 (monatliche Höchstbeträge in Euro)
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Pflegestufe 0 |
Pflegestufe I |
Pflegestufe II |
Pflegestufe III |
Härtefall |
Pflegegeld |
120 Euro |
235 Euro |
440 Euro |
700 Euro |
– |
Pflegesachleistungen |
– |
450 Euro |
1.100 Euro |
1.550 Euro |
1.918 Euro |
Teilstationäre Pflegeleistungen |
– |
450 Euro |
1.100 Euro |
1.550 Euro |
– |
Vollstationäre Pflegeleistungen |
– |
1.023 Euro |
1.279 Euro |
1.550 Euro |
1.918 Euro |
Beitragssatz der Pflegeversicherung
Die Gesetzliche Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert, die – außer im Freistaat Sachsen – je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet werden. Seit dem 1. Januar 2013 liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz für Beitragszahler mit Kindern bei 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Jeweils die Hälfte davon, also 1,025 Prozent, entfallen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kinderlose Versicherte müssen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent entrichten, so dass für sie ein Pflegeversicherung Beitragssatz von 2,3 Prozent gilt.
Sonderregelung für Sachsen
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde 1995 in allen Bundesländern bis auf Sachsen der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft, um die für die Arbeitgeber entstandenen höheren Lohnnebenkosten zu kompensieren. Da in Sachsen der Feiertag beibehalten wurde, fällt der Arbeitnehmeranteil beim Pflegeversicherung Beitragssatz entsprechend höher aus: Anders als im übrigen Bundesgebiet zahlen Arbeitnehmer dort 1,525 Prozent Pflegebeitrag (Kinderlose zahlen 1,775 Prozent) und der Arbeitgeber übernimmt lediglich 0,525 Prozent. (Details)
Höhere Beiträge und mehr Leistungen durch Pflegereform
Derzeit plant der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine umfassende Pflegereform, die bis 2017 in zwei wesentlichen Reformstufen umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind dabei bessere Leistungen für Pflegebedürftige sowie mehr Geld für den altersgerechten Wohnungsumbau und für Betreuungskräfte in der Pflege. Um diese Vorhaben finanzieren zu können, will Gröhe den Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte anheben. Weitere 0,2 Punkte sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Ist die Gesetzliche Pflegeversicherung sinnvoll?
Vor ihrer Einführung war die Pflegeversicherung noch heftig umstritten. Da die deutsche Bevölkerung jedoch weiter altern wird und die Zahl der Pflegebedürftigen schon jetzt rapide steigt, gewinnt die Vorsorge für den Pflegefall mehr und mehr an Bedeutung. Mittlerweile ist klar, dass die Soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege abdecken kann und eher ein Kernsicherungssystem darstellt. Damit Pflegebedürftige und deren Familien finanziell richtig abgesichert sind, ist heutzutage nicht nur die gesetzliche, sondern auch die zusätzliche, private Pflegeversicherung sinnvoll.