Viele Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Pflegebedürftigkeit von Pflegeversicherten sind laut einem aktuellen Bericht der ZDF-Sendung frontal21 falsch. Das Fernsehmagazin hat die Pflegeberaterin Karin Svete bei ihrem alltäglichen Kampf für die Rechte von Betroffenen begleitet und gezeigt, „wie die Kassen mit Pflegebedürftigen umspringen.“
Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung hängt von der Pflegestufe ab, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen einem Pflegebedürftigen zuordnet. Einem aktuellen Bericht des ZDF-Magazins frontal21 zufolge sind viele der erstellten Gutachten des MDK jedoch falsch, so dass Pflegebedürftige und deren Familien am Ende ohne ausreichende Hilfe dastehen. In der Sendung am heutigen Dienstag hat frontal21 die Pflegeberaterin Karin Svete begleitet, die schon zahlreiche Gutachten des MDK auseinandergenommen hat.
Viele Pflegebedürftige werden verkehrt eingestuft
Eine faire Begutachtung und die Einstufung in die richtige Pflegestufe durch den MDK sind laut dem Bericht oftmals leider nicht gegeben. Stattdessen gibt es jede Menge Urteile, die voller Irrtümer und Widersprüche stecken. Da jedoch allein die Gutachten bestimmen, wie viel Geld Pflegebedürftige und deren Angehörige bekommen, geraten Betroffene und deren Familien schnell an ihre finanziellen Grenzen. Karin Svete, die solchen Menschen hilft, die Ärger mit der Pflegeversicherung haben, kritisiert, dass viele MDK-Gutachten reine Willkür seien. Der Pflegeberaterin sind zig Fälle bekannt, in denen die erstellten Gutachten äußerst fragwürdig erscheinen, berichtet sie in der frontal21-Sendung. Sie ist sich sicher: Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen werden vom MDK verkehrt eingestuft.
„Es geht hier wirklich nur ums Geld“
Der MDK sieht das natürlich anders: Falsche Gutachten seien Einzelfälle, heißt es dort, die Gutachter seien unabhängig. Die Erfahrungen von Karin Svete zeigen jedoch, dass der Pflegebedarf von Versicherten immer wieder zu niedrig eingeschätzt wird. „Es geht hier wirklich nur ums Geld“, vermutet die Pflegeexpertin. Betroffene können aber Widerspruch gegen das Urteil des MDK einlegen – in vielen Fällen mit Erfolg, weiß Svete. Wie finanzen.de schreibt, müssen Pflegebedürftige allerdings innerhalb von vier Wochen der Entscheidung ihrer Kasse widersprechen, wenn sie sich falsch eingeordnet fühlen. Zu einem späteren Zeitpunkt landet der Fall sonst oftmals vor dem Sozialgericht.