Pflegeversicherung: Sozialverband Vdk erwägt Verfassungsklage

Das Bundesverfassungsgericht soll nach dem Willen des Sozialverbands Vdk den Gesetzgeber zur Durchsetzung menschenwürdiger Verhältnisse in Pflegeheimen zwingen. Der Verband sieht in der stationären Pflege systematische Grundrechtsverletzungen und stützt sich dabei auf ein neues juristisches Gutachten.

Die Regensburger Juristin Susanne Moritz kommt in ihrer Dissertation zu dem Schluss, dass das deutsche Pflegesystem durch die Missstände in der stationären Pflege Grundrechte verletze. Diese Auffassung teilt auch der Sozialverband Vdk, der sich durch das Gutachten bestätigt sieht und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht zieht. „Wenn es eine realistische Chance gibt, werden wir klagen“, wurde Vdk-Präsidentin Ulrike Mascher in mehreren Zeitungen zitiert.

„Große Pflegereform“ kostet fünf Milliarden Euro pro Jahr

Der Vdk fordert vom Gesetzgeber seit langem höhere Ausgaben für Pflegeleistungen und bessere Standards in der Betreuung. Die „kleine Pflegereform“ der früheren schwarz-gelben Bundesregierung habe an den nach Ansicht des Verbands desolaten Zuständen im Pflegebereich wenig geändert.

Als Beispiel verweist die Organisation auf das neu eingeführte Pflegegeld für Demenzkranke ohne körperlichen Pflegebedarf in Höhe von 120 Euro. Die Angehörigen müssten in dieser Phase 24 Stunden am Tag anwesend sein – vier Euro am Tag seien dafür zu wenig. Ein Patient mit Pflegestufe I, der seinen Alltag wesentlich besser bestreiten könne erhalte mit 235 Euro pro Monat fast doppelt so viel.

Der Vdk empfiehlt eine „große Pflegereform“, die auch den Ausbau der häuslichen Pflege und der ambulanten Versorgung vor Ort vorsieht. Die Reform würde jährliche Mehrkosten von rund 5,00 Mrd. Euro mit sich bringen. Ulrike Mascher sieht darin aber eine sinnvolle Investition: „Nichts ist so teuer und auf Dauer unfinanzierbar wie die flächendeckende Pflege im Heim“.

Barmer GEK Pflegereport: Eigenanteil der Versicherten steigt

Pflegebedürftige, die auf eine stationäre Unterbringung angewiesen sind müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Der Pflegereport der Barmer GEK kommt zu dem Schluss, dass der monatliche Eigenanteil (die Differenz zwischen den üblichen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) in Pflegestufe I im Jahr 2011 mit 1380 Euro spürbar höher lag als 2009 mit 1351 Euro. In Pflegestufe II stieg der Anteil von 1791 auf 1802 Euro.

Laut dem Pflegereport summieren sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für pflegebedürftige Männer auf 21.000 Euro, bei Frauen fallen 41.000 Euro an. 30 Prozent der in stationärer Pflege befindlicher Patienten empfangen Sozialhilfe – bundesweit waren dies 2011 rund 240.000. Die Anzahl der Sozialhilfeempfänger in der ambulanten Pflege lag mit 90.000 deutlich niedriger.