Die Basler Versicherung ermöglicht den Abschluss eine ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen in einer Aktion bis zum 30. Juni mit lediglich vier Gesundheitsfragen. Die monatliche Rente ist allerdings auf 500 Euro begrenzt. Dafür kann der Tarif mit einer Pflegeversicherung kombiniert werden.
Vereinfachte Gesundheitsprüfungen bei überschaubaren Versicherungsvolumina sind ein bei Versicherern und ihren Maklern/Vertretern regelmäßig zur Umsatzsteigerung eingesetztes Mittel. Zuletzt warben unter anderem die Alte Leipziger und der Volkswohl Bund mit BU-Tarifen, die bei einer monatlichen Maximalrente von 500 Euro im Leistungsfall lediglich Angaben zu drei Gesundheitsfragen erforderten.
Nur als Aufstockung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss setzt allerdings weitere Bedingungen voraus. So wird der Tarif nur Versicherungsnehmern mit einem bereits laufenden BU-Vertrag angeboten. Der Vertrag muss nicht bei der Basler Versicherung bestehen. Die Obergrenze von 500 Euro bezieht sich auf den neu zu erwerbenden Versicherungsschutz. Besteht bereits ein Vertrag mit einer monatlichen Rente von z. B. 1.000 Euro kann dieser im Rahmen der Aktion der Basler auf 1500 Euro aufgestockt werden.
Der Tarif „Beruf und Pflege Aktiv“ enthält zusätzlich eine Pflegeversicherung. Im Fall der Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I wird eine lebenslange Rente gezahlt. Optional kann eine jährliche Beitrags- und Rentendynamik von 3,00 Prozent beantragt werden. Vertragliche Nachversicherungsgarantien zur späteren Aufstockung der vereinbarten Versicherungsleistung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung stehen nicht zur Verfügung. Versicherungsnehmer müssen bei Abschluss des Vertrages zwischen 23 und 50 Jahre alt sein.
Die vier Gesundheitsfragen der Basler BU-Versicherung
Die vier Gesundheitsfragen lauten stark verkürzt:
-
Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt?
-
Existieren noch weitere Policen in den Bereichen BU/EU oder Pflege?
-
Waren Sie in den letzten fünf Jahren nicht länger als zwei Wochen durchgehend arbeitsunfähig und sind Sie aktuell uneingeschränkt arbeitsfähig?
-
Erhalten oder erhielten bzw. beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente oder Abfindung wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung/ Pflegebedürftigkeit/Dienstunfähigkeit oder körperlicher Schäden?
Die verkürzte Darstellung der Fragen dient einem raschen Überblick über mögliche definitive Ausschlussgründe und kann die Lektüre der vollständig ausformulierten Fragen sowie der sonstigen Bestandteile der Versicherungsbedingungen nicht ersetzen!