Pflegerentenversicherung: Vorsorgen für den Pflegefall
Mit einer privaten Pflegerentenversicherung kann die bei Pflegebedürftigkeit eintretende Versorgungslücke geschlossen werden. Die Beiträge fallen umso geringer aus, je früher die Police abgeschlossen wird. Wer auf eine Pflegeversicherung verzichtet riskiert nicht nur, im Alter zum Sozialfall zu werden: Sogar die eigenen Kinder können für die horrenden Kosten einer stationären Pflege in Haftung genommen werden.
Die Rahmenbedingungen sind nicht neu: Da immer mehr Menschen ein hohes Lebensalter erreichen wächst auch die Zahl der Pflegefälle. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt in Pflegestufe III monatlich rund 1.550 Euro. Die Kosten in dieser Pflegestufe unterschreiten aber selten 3.300 Euro, so dass eine monatliche (!) Versorgungslücke von nicht weniger als 1.750 Euro zu schließen ist. Das geht nur mit privatem Versicherungsschutz.
Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung?
Private Pflegeversicherungen werden von Krankenversicherern als Pflegetagegeldversicherung und von Lebensversicherern als Pflegerentenversicherung angeboten. Eine Tagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit pro Tag einen festen Satz – z. B. 60 Euro pro Tag für die Pflegestufe III.
Pflegerentenversicherungen zahlen im Fall der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Rente – die sogenannte Pflege-Rente. Technisch betrachtet handelt es sich bei den Policen um eine kapitalbildende Rentenversicherung mit einer Risikokomponente. Die Beiträge zu Pflegerentenversicherungen sind zwar in der Regel deutlich höher als bei Pflegetagegeldversicherungen. Dafür bieten die Verträge einen besseren Schutz und die Möglichkeit, die Beiträge zeitweise ruhen zu lassen ohne auf den Versicherungsschutz verzichten zu müssen.
Pflegerente bietet mehr Leistungen
Pflegerentenversicherungen orientieren sich bei der Leistungsbewilligung zwar ebenso wie Pflegetagegeldversicherungen stark an den Pflegestufen, gehen aber in einigen Punkten darüber hinaus. Die Versicherungsbedingungen können beispielsweise einen Katalog von Tätigkeiten und Fähigkeiten definieren und festlegen, dass die vereinbarte Rente gezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Anzahl dieser Fähigkeiten nicht mehr besitzt – unabhängig davon, ob der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Einstufung in eine Pflegestufe vornimmt.
Davon profitieren zum Beispiel Demenzkranke, deren Position in der gesetzlichen Pflegeversicherung sich erst nach und nach verbessert. Demenzkranke können z. B. eine Betreuungsperson benötigen, die sie beim Ankleiden Schritt für Schritt anleitet – da die Patienten das Ankleiden funktional noch selbst vornehmen können, erfolgt bislang aber keine Zuordnung zu einer Pflegestufe. Für diese ist eine Pflegerente die deutlich bessere Alternative.
Pflegerente mit staatlicher Förderung
Die Höhe der Beiträge hängt vom Lebensalter beim Vertragsabschluss und von möglichen Vorerkrankungen ab. Grundsätzlich ist ein frühzeitiger Abschluss einer Pflegerente empfehlenswert: Auch junge Leute können durch eine Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden und auf Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung angewiesen sein. Treten Vorerkrankungen einmal auf, kann dies zudem den Vertragsabschluss erschweren oder zumindest verteuern.
Der Staat fördert Pflegeversicherungen unter bestimmten Bedingungen mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60,00 Euro (sogenannter Pflege-Bahr). Dazu muss ein Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 120,00 Euro jährlich erbracht werden. Tarife mit staatlicher Förderung dürfen nicht die Ablehnung von Versicherten aufgrund von Erkrankungen vorsehen und müssen bestimmte Mindestsummen garantieren.
Vergleich lohnt sich
Auf dem Markt für Pflegeversicherungen sind dutzende Anbieter mit zahllosen Tarifen aktiv. Beim Vergleich verschiedener Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen sollte nicht nur das Verhältnis von Beitrag zu den Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen berücksichtigt werden. Auch Zusatzleistungen wie Nachversicherungsgarantien und Dynamisierungen ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Leistungen bei Demenz sind wichtige Vergleichskriterien.
Dass der Verzicht auf eine private Pflegeversicherung in der sozialen Abhängigkeit enden kann verdeutlicht ein Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach erhielten im Jahr 2012 bereits 439.000 Menschen in Deutschland Hilfe zur Pflege, die von den Trägern der Sozialhilfe finanziert wird, wenn Betroffene selbst und deren Angehörige nicht über ausreichende Geldmittel verfügen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs um 3,80 Prozent – Tendenz Jahr für Jahr steigend.