Pflege-WG: Förderung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige

Am 29. Juni 2012 hat der Bundestag das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sieht zahlreiche Neuerungen im Bereich der Pflege und der Pflegefinanzierung vor. Unter anderem sollen künftig alternative Wohnformen für Senioren mit Pflegebedarf gefördert werden.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Minister in einem Interview erklärt, dass „neue Wohnformen für Pflegebedürftige, die noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, gefragt“ seien. Seitdem das neue Pflegegesetz im Sommer beschlossen worden ist, steht nun fest: Der Staat wird Pflege-Wohngruppen finanziell unterstützen und pflegebedürftigen Menschen damit eine alternative Wohnform zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung ermöglichen.

Für ein zeitlich befristetes Initiativprogramm will der Staat eine Fördersumme in Höhe von 30 Millionen Euro bereitstellen. Davon könnten in den nächsten Jahren schätzungsweise 12.000 Anspruchsberechtigte profitieren. Bis zu 10.000 Euro sollen dann für die Gründung einer Wohngruppe von durchschnittlich vier Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden – beispielsweise für erforderliche Umbaumaßnahmen, die den WG-Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Unter bestimmten Bedingungen soll es pro Bewohner dann zusätzlich 200 Euro im Monat geben, „um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert