Pflegereform 2015: Das kommt ab nächstem Jahr auf die Deutschen zu

Die große Koaltion aus CDU/CSU und SPD hat heute im Bundestag die Pflegereform 2015 beschlossen. Damit sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehärige, aber auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zum 1. Januar 2015 verbessert werden. 6 Milliarden Euro wird dieses Paket kosten, die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen entsprechend.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wurde die Erhöhrung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte beschlossen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2015. Dann wird der Beitrag für Menschen mit Kindern 2,35 % und für Kinderlose 2,6 % betragen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschrieb die geplanten Leistungsverbesserungen:

  1. Es sollen 2,4 Milliarden Euro in den Ausbau der Leistungen für Pflegebedürftige investiert werden. Das gilt für alle Bereiche, also für häusliche Pflege, teilstationäre und vollstationäre Pflege.
  2. Es sollen auch deutlich mehr Pflegekräfte eingestellt werden. Zur Zeit arbeiten ca. 25.000 Personen als Pfleger. Diese sollen um 20.000 auf 45.000 aufgestockt werden, also fast eine Verdopplung. Gröhe sagt, dass soll eine bessere, individuellere und menschenwürdigere Pflege gewährleisten.
  3. Ein weiterer Teil der geplanten Beitragserhöhrung (0,1 Prozentpunkte, also ein drittel der Erhöhung) fließt in einen neuen Vorsorgefonds. Dieser soll die Finanzierung der Pflege in der Zukunft sicherstellen, wenn es noch mehr Ältere und noch weniger Beitragszahler geben wird. „Die Leistungsverbesserungen schulden wir den pflegebedürftigen Menschen unseres Landes“, erläuterte Gröhe.

Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt

Bisher wird die Pflegebedürftigkeit durch Einstufung in 4 Pflegestufen ermittelt (eigentlich Pflegestufe 1 bis 3, seit einigen Jahren aber auch Pflegestufe 0). Abhängig von der Pflegestufe sind auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch die private Pflegeversicherung orientiert sich in ihren Leistungen an diesen Pflegestufen. In einem zweiten Gesetz, das 2015 folgen soll, sollen die neuen Pflegegrade definiert werden. Es wird dann 5 verschiedene Grade geben.

Im Gegensatz zu den bisherigen Pflegestufen soll es dann ab 2017 bei den Pflegegraden egal sein, ob es sich um eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Alterserscheinung handelt. Im Mittelpunkt der Einstufung steht die sogenannte Alltagskompetenz der Betroffenen. Aus diesem Grund war schon die Pflegestufe 0 zusätzlich eingeführt wurden, um auch die steigende Zahl an Demenzerkrankten versorgen zu können.

Die Neudefinition würde so insbesondere der steigenden Zahl Demenzerkrankter begegnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird derzeit in der Praxis erprobt und soll zum 1. Januar 2017 eingeführt werden, wie der Pflege-Bevollmächtigte des Bundes, Karl-Josef-Laumann (CDU), der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.