Wenn es um die Pflegeversicherung geht, so ist erfahrungsgemäß die häufigste Angst von Kunden, plötzlich zum Pflegefall zu werden. Durch ein Unglück im Haushalt oder im Garten, einen Autounfall, ein Unfall beim Skifahren oder beim Sport bzw. ein anderes Ereignis. Gerade der schwere Unfall von Michael Schumacher hat ja deutlich gezeigt, wie schnell es gehen kann. Dann steht man plötzlich unvorbereitet vor großen Herausforderungen, auch finanzieller Art.
Dabei werden die meisten Deutschen aber durch Krankheit oder einfach altersbedingt zum Pflegefall. Ein plötzliches Eintreten der Pflegebedürftigkeit ist eher selten. Die wesentlich bessere Absicherung für diese Schicksalsschläge ist eine Unfallversicherung. Wie bei vielen anderen Versicherungsarten gibt es dabei in Deutschland sowohl eine gesetzliche Absicherung als auch eine private Versicherung. Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei alle Unfälle in Zusammenhang mit dem Beruf ab, also Vorkommnisse direkt auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
Nun geschehen viele Unfälle, vor allem Sportunfälle und Verkehrsunfälle, aber außerhalb der Arbeitszeit. Eine Private Unfallversicherung bietet hierbei eine umfangreiche Absicherung. Der Begriff Unfall wird im § 178 des Versicherungsvertragsgesetzes wie folgt definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ferner sichern die meisten Anbieter einer Privaten Unfallversicherung auch Unfälle aufgrund einer eigenen plötzlichen Kraftanstrengung (Muskel- und Bänderisse, Gelenkverletzungen, etc.) sowie das erstmalige Auftreten von Herzinfakt oder Krebs ab.
Wer sich vor allem gegen die Folgen eines solchen Ereignisses absichern möchte, für den ist eine Private Unfallversicherung besser geeignet als eine Private Pflegezusatzversicherung.