Unisex-Tarife erst 2015? Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an.

Eigentlich war schon alles lange geplant und die Werbung der Versicherungskonzerne sagt allen Kunden: am 21. Dezember kommen die Unisex-Tarife. Es ist dann Schluss mit unterschiedlichen Tarifen für Männer und Frauen. In der Pflegeversicherung betrifft das vor allem die Männer. Sie haben bisher von sehr günstigen Preisen profitiert. Männer sterben eben einfach eher und sind damit weniger lange Pflegefälle.

Beschlossen wurde das von der EU und ist in Deutschland durch das sogenannte SEPA-Begleitgesetz geregelt. Dieses Gesetz widmet sich eigentlich dem bargeldlosen Zahlungsverkehr und führt die europäischen Bankverbindungen (IBAN und BIC) verbindlich ein. Doch in diesem Gesetz sind auch neue Regeln für Versicherungsgesellschaften festgelegt worden. Unter anderem auch die Pflicht zu Unisex-Tarifen ab dem 21. Dezember.

Nachdem der Bundestag schon zugestimmt hatte, hat heute der Bundestag mit seiner rot-grünen Mehrheit das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt. Grund waren die ebenfalls im SEPA-Begleitgesetz enthaltenen Regelungen, die es Versicherungsgesellschaften erlauben würden, viel weniger Überschüsse an Lebensversicherungskunden auszuschütten. Dies hat die Opposition jetzt abgelehnt.

Damit wird es zum 21. Dezember keine gesetzliche Pflicht für die Unisex-Tarife geben. Ob und wie einzelne Versicherungsgesellschaften jetzt darauf reagieren und die immer noch gültigen Männer-Tarife in der Pflegeversicherung länger anbieten werden, ist noch nicht klar.

Update vom 15. Dezember: Wie der Stern meldet wird keine der großen Versicherungsgesellschaften den Einführungstermin der Unisex-Tarife verschieben. Es bleibt also beim 21. Dezember. Dieser Termin wurde als letzte Frist auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes genannt. Von daher geht man davon aus, dass auch ohne ein deutsches Gesetz dieser Termin verbindlich ist.

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