Pflegevorsorge: Förderung der privaten Vorsorge

Förderung zur Pflegeversicherung

Seit Januar 2013 haben viele Kunden einer Privaten Pflegeversicherung Anspruch auf die staatliche Förderung der Pflegeversicherung. Dies ist im Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflegeversicherungneuausrichtungsgesetz, PNG) festgelegt. Gefördert werden Verträge, bei denen im Jahr mindestens 120 Euro eingezahlt werden. Die maximale Förderung der Pflegeversicherung beträgt 60 Euro pro Jahr. 

Staatliche Förderung der Pflegeversicherung ab 2013

Im Frühsommer des Jahres 2012 hat der deutsche Gesetzgeber das so genannte Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflegeversicherungneuausrichtungsgesetz, PNG) beschlossen und damit auch den Weg für die private Vorsorge für den drohenden Pflegebedarf freigemacht. Aufgrund des demographischen Wandels werden statistischen Erhebungen zufolge schon in etwa vier Jahrzehnten etwa vier Millionen Bundesbürger pflegebedürftig sein (heute sind es knapp über 2 Millionen). Dass der Staat aufgrund der ohnehin steigenden Rentenleistungen nicht auf Dauer Kosten in der bisherigen Höhe übernehmen kann, liegt auf der Hand. Diese Förderung wird auch Pflege-Bahr genannt.

Staat stellt für 2013 90 Millionen Euro bereit

Doch wie steht es tatsächlich im Einzelnen bei der Pflegeversicherung um die staatliche Förderung, von der in den Medien so rege gesprochen wird? Allein für 2013 soll eine Gesamt-Fördersumme in Höhe von 90 Millionen für die private Pflege-Zusatzversicherung bereitgestellt werden. Sofern die Bürger denn den erforderlichen Antrag für die Zuschüsse vom Staat stellen. Die Summe von 90 Millionen wurde gezielt auf die Menge von 1,5 Millionen Zuschuss-Berechtigten kalkuliert.

Wer kann die Förderung der Pflegeversicherung erhalten?

Das hängt vom Vertrag ab. Der Gesetzgeber hat bestimmte Mindesanforderungen gesetzt. Erfüllt ein von einem Versicherungsunternehmen angebotener Tarif diese Anforderungen, dann können alle Verträge mit diesem Tarif die staatliche Förderung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Gefördert werden können Verträgen mit Tarifen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Annahmezwang: Der Versicherer darf keine Kunden abweisen (z. B. weil das Risiko zu hoch wäre)
  • Keine Gesundheitsprüfung für Vertragsabschluss nötig.
  • Keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse
  • festgelegte Mindestleistungen in allen Pflegestufen (Pflegestufe 0 bis III)
  • maximale Wartezeit 5 Jahre (zwischen Vertragsbeginn und Leistungsanspruch im Pflegefall)

Bisher haben nicht alle Versicherungsgesellschaften solche Tarife zur Privaten Pflegeversicherung angeboten. Die Voraussetzung sind ja recht streng und man kann davon ausgehen, dass Tarife, die diese Bedingungen erfüllen, auch sehr teuer sein werden. Daher sollte man genau überlegen, ob man wirklich einen förderfähigen Vertrag möchte oder nicht lieber einen billigeren Tarif nimmt, der nicht alle oben genannten Bedingungen erfüllt. Ein guter Versicherungsmakler wird Ihnen beide Optionen ausrechnen und erklären.

Ferner muss der monatliche Beitrag mindestens 10 Euro betragen, sonst gibt es für die Pflegeversicherung keine Förderung. Gerade junge Menschen bezahlen aber oft weniger.

Wo kann man die Förderung beantragen?

Wie erwähnt müssen die Anträge von Versicherten in Eigeninitiative beim jeweiligen Anbieter der privaten Pflege-Zusatzversicherung gestellt werden. Dazu gibt es noch kein Standard-Verfahren. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem Versicherungsanbieter in Kontakt.

Wenn Sie gerade überlegen, eine neue Private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung abzuschließen, dann sollten Sie im Beratungsgespräch mit dem Versicherungsmakler auch auf die Förderung hinweisen. Der Makler kann sich dann auch gleich um den Antrag bei der Versicherungsgesellschaft kümmern.

Wichtig: Laufende Verträge sind ebenfalls förderfähig

Sofern bereits existierende Policen gefördert werden sollen, ist dies meist unproblematisch. Dazu müssen die Versicherungsverträge lediglich alle erwähnten Bedingungen erfüllen, die auch für neue Versicherungsmodelle gelten. Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihr Versicherungsunternehmen.

Bisher unklar ist die Frage, wie sich die neuen Unisex-Versicherungsmodelle auf die staatliche Förderung für Pflegeversicherungen auswirken werden. Dass die Versicherer keinen Antragsteller ablehnen dürfen, könnte spürbar höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben.

10 Responses to Pflegevorsorge: Förderung der privaten Vorsorge

  1. Helga Oestreich sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben jeder eine Pflegeversicherung und die Kriterien sind erfüllt, um die staatliche Förderung zu erhalten. Was müssen wir tun?
    Über eine Antwort würden wir uns freuen.

    Beste Grüße
    Helga Oestreich

    • Peter Sieverth sagt:

      Hallo Frau Oestreich,

      die Förderung müssen Sie jeweils beim Versicherungsunternehmen beantragen, bei dem Sie den Vertrag zur privaten Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Peter Sieverth

  2. Friedhelm Mahle sagt:

    Hallo
    Ich habe seit 2005 eine Private Pflegeversicherung, in der nur die Pflegestufe 3 mit 30,-€ pro Tag bezahlt wird.

    Ist das auch staatlich gefördert ??

    Mfg Friedhelm Mahle

    • Peter Sieverth sagt:

      Hallo Herr Mahle,
      dieser Tagessatz entspricht den Kriterien für eine Förderung (mindestens 600 € / Monat), aber es müssen auch andere Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. darf der Tarif keine Gesundheitsprüfung für Neukunden vorsehen). Ich fürchte daran wird es scheitern, denn bei fast allen Tarifen ist das nicht der Fall. Am besten Sie fragen direkt bei Ihrem Versicherer nach.
      Mit freundlichen Grüßen
      Peter Sieverth

  3. Daniel kraus sagt:

    Hallo
    Wollte gerne wissen ob man kinder und wenn ja ab welchen alter in die Pflegeversicherung aufnimmt

    • Peter Sieverth sagt:

      Sehr geehrter Herr Kraus,
      sie brauchen gar keinen eigenen Vertrag für Ihre Kinder. Bis zum 21. Lebensjahr können diese in der privaten Pflegeversicherung kostenfrei mitversichert werden, außer wenn sie eigenes Einkommen (ab 375 Euro / Monat) haben. Bei Studenten (ohne Einkommen) geht das sogar bis 25. Jahre.
      Ihr Peter Sieverth

  4. iris gansler sagt:

    hallo! wollte nur wissen, ob bei in einer lebensgemeinschaft lebenden paar diese auch gegenseitig für einandereinstehen müssen, wenn kosten nicht gedeckt werden, so wie dann z.b. die kinder herangezogen werden.
    bei uns sind keine kinder vohanden.
    wo gibt es tests/ auflistungen für besonders empfehlenswerte geförderte und nicht geförderte private pflegeversicherungen?

    mfg iris gansler

  5. Walter Gschwendtner sagt:

    Sehr geehrter Herr Sieverth, habe mich soeben fürchterlich über die Allianz – Versicherung geärgert. Habe im Nov. 2012 eine private Pflegeversicherung Tarif PTZBest abgeschlossen. Laut Allianz ist dieser Tarif aber nicht förderungswürdig, weil
    im Antrag einige Fragen zur Gesundheit gestellt wurden, d.h. ich wurde nicht zum Arzt zur Untersuchung geschickt,
    sondern es wurde nur gefragt, ob ich gesundheitliche Schäden habe, ob ich Operationen hatte etc. Alles wurde
    von mir verneint. Aber allein schon diese Fragen im Antrag sollen nun ausschlaggebend sein, daß dieser Tarif vom Staat nicht
    als förderungswürdig betrachtet wird.
    Dieser sog. Pflege-Bahr ist somit wieder ein Schildbürgerstreich erster Güte.
    Würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
    mit freundlichen Grüßen W. Gschwendtner

    • Peter Sieverth sagt:

      Sehr geehrter Herr Gschwendtner,
      ja, das ist leider alles etwas kompliziert aufgebaut worden. Die Förderungswürdigkeit hängt nicht daran, ob Ihnen Fragen zur Gesundheit gestellt worden, sondern am gewählten Tarif. Wichtig ist, dass dieser Tarif des Versicherers keine Gesundheitsprüfung vorsieht (für gar keinen Kunden in diesem Tarif). Dann (neben anderen Bedingungen) ist der Tarif förderungswürdig.
      Ggfs. sollten Sie über eine Kündigung und den Wechsel in einen neuen, förderungsfähigen Vertrag erwägen. Dazu können Sie sich gerne beraten lassen.
      MfG
      Sieverth

  6. […] pro Monat fünf Euro zu einer solchen Police hinzu. Allerdings muss der Vertrag dazu mehrere Bedingungen erfüllen. Zum einen muss der Versicherte selbst pro Monat einen Eigenbeitrag von mindestens zehn […]

Schreibe einen Kommentar zu Walter Gschwendtner Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert