Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall zahlen die Kinder

So unglaublich es klingt, aber im Pflegefall bittet der Staat erstmal die nächsten Verwandten zu Kasse. mehr »

Private Pflegeversicherung – selbst für ältere Semester interessant

Der Einstieg in eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich selbst für 50- oder 60-jährige noch. Ein 55jähriger zahlt z. B. weniger als 50 €. Probieren Sie einfach mal unseren Online-Tarif-Rechner. mehr »

In Würde alt werden – und nicht alle Ersparnisse verlieren

Immer mehr Deutsche werden pflegebedürftig und viele können es nicht bezahlen. Im Pflegefall zahlt jeder Deutsche durchschnittlich 30.000 € aus eigener Tasche dazu. Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus. mehr »

Pflegeversicherung: Professioneller Vergleich aller Testsieger

Vergleichen ist immer wichtig, besonders bei Versicherungen. Denn man bindet sich ja auf Jahre bzw. Jahrzehnte an einen Anbieter. Hier erstelle ich Ihnen einen Vergleich mit den Gewinnern des aktuellen Pflegeversicherung Test mehr »

Pflegeversicherung: BGH bestätigt Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Falsche Angaben zu Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Pflegeversicherung können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Das bestätigt ein aktuelles BGH-Urteil: Der Versicherer ist demnach sogar dann zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt, wenn er den Versicherungsnehmer über die Folgen von falschen Angaben nicht belehrt hat.

„Pflege-Bahr“ kommt an: Branche erwartet eine Million Pflegeversicherungen

Die Zahl der staatlich geförderten Pflegeversicherungen wird in diesem Jahr auf mehr als eine Million Verträge ansteigen. Der PKV-Verband sieht eine ansteigende Dynamik im Neugeschäft und weist darauf hin, dass sich das Risiko der Pflegebedürftigkeit gut und zu moderaten Kosten absichern lasse.

Pflegetag: Experten warnen vor hohen Erwartungen an gesetzliche Pflegeversicherung

Die Bundesregierung will mit der Beitragserhöhung zur gesetzlichen Pflegeversicherung den ausgerufenen Pflegenotstand abmildern. Experten warnen vor falschen Schlüssen: Die Mehreinnahmen werden an der grundsätzlichen Notwendigkeit privater Pflegeversicherungen nichts ändern.

Basler-Aktion: BU+Pflegeversicherung mit vier Gesundheitsfragen

Die Basler Versicherung ermöglicht den Abschluss eine ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen in einer Aktion bis zum 30. Juni mit lediglich vier Gesundheitsfragen. Die monatliche Rente ist allerdings auf 500 Euro begrenzt. Dafür kann der Tarif mit einer Pflegeversicherung kombiniert werden.

Pflegeversicherung: Experten kritisieren Demographie-Rücklage

Die ab 2015 geplante Demographie-Rücklage der großen Koalition steht schon jetzt in der Kritik. Einige Experten halten die Einführung für 20 Jahre zu spät, andere sehen darin keine wesentliche Änderung an den demographischen Gegebenheiten und prognostizieren einen drastischen Sprung der Pflegebeiträge nach oben.

Pflegeversicherung: Sozialverband Vdk erwägt Verfassungsklage

Das Bundesverfassungsgericht soll nach dem Willen des Sozialverbands Vdk den Gesetzgeber zur Durchsetzung menschenwürdiger Verhältnisse in Pflegeheimen zwingen. Der Verband sieht in der stationären Pflege systematische Grundrechtsverletzungen und stützt sich dabei auf ein neues juristisches Gutachten.

Studie zur Pflegeversicherung: Deutsche sind unterversichert

Die Bundesbürger sind unterversichert: Einer aktuellen Studie zufolge verfügen lediglich 14 Prozent der Deutschen über eine private Pflegeversicherung. Ein Umdenken ist nicht absehbar: Unwissenheit, Ausblendung und eine mangelnde Ausgabenbereitschaft sind weit verbreitet.

Pflegeversicherung: So steht es in den Koalitionsverhandlungen

Reformen in der Pflegeversicherung gehören zu den größten Streitthemen in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. In den schwierigen Gesprächen zeichnen sich bislang nur Tendenzen ab: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung könnte schon sehr bald um 0,50 Prozentpunkte steigen, die Abschaffung der staatlich geförderten Zusatzversicherungen („Pflege-Bahr“) ist dagegen vom Tisch.

Das Treffen der Unterhändler der Parteien zu den Themen Pflege und Gesundheit ist zunächst gescheitert. Der strittige Bereich soll im nächsten Schritt von den Parteispitzen selbst ausgehandelt werden. Die Union war mit der Forderung nach einem kapitalgedeckten, kollektiven Vorsorgefonds zur Finanzierung des künftig steigenden Pflegebedarfs in die Gespräche getreten. Zudem brachte die CDU einen Ausbau des „Pflege-Bahr“ ins Spiel: Gefordert wird z. B. ein Ausbau der Förderung für Eltern.

Steigt Beitrag zur Pflegeversicherung schon 2014 um 0,50%

Die SPD kritisiert die staatlich geförderten Zusatzversicherungen für den ihrer Ansicht nach hohen Verwaltungsaufwand und den gleichzeitig begrenzten Schutz und spricht sich gegen den Ausbau der kapitalgedeckten Finanzierung aus. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach argumentiert auch mit der angespannten Situation an den Finanzmärkten: „Es gibt keine Begründung für einen neuen Versuch, Rücklagen an den Kapitalmarkt zu bringen, wenn wir derzeit praktisch keine Zinsen sehen, wenn die Kapitalmärkte unsicher sind und wenn wir das Geld jetzt brauchen“.

Ein „neuer Versuch“ beträfe ein neues Gesetz und würde bestehende Regelungen nicht berühren. Nicht zuletzt deshalb gehen die meisten Beobachter derzeit von einer Beibehaltung der bisherigen staatlichen Förderung von 5,00 Euro im Monat aus – auch weil sich SPD und Unionsparteien offenbar einig darüber sind, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,50 Prozentpunkte steigen soll. Die Anhebung könnte bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Strukturelle Verbesserungen der Pflegequalität

Mit den zusätzlichen Mitteln – etwa vier bis fünf Milliarden Euro – soll die Situation von Pflegekräften und Pflegebedürftigen verbessert werden. Beide Parteien sind sich offenbar darüber einig, Pflegeheime von einem Teil ihrer Dokumentationslasten befreien zu wollen. Auch die Überprüfung der Pflegequalität soll unbürokratischer werden. CDU-Verhandlungsführer Jens Spahn verspricht sich davon qualitative Verbesserungen: „Wir wollen zügige Verbesserungen insbesondere für Menschen mit Demenz: Betreuungsleistungen ausbauen, dass jemand da ist, um mal spazieren zu gehen, einfach, um den Pflegebedürftigen zu unterstützen“.

Union will medizinischen Dienst von den Krankenkassen lösen

Auch bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit könnte es Änderungen geben. Der Union schwebt eine Abspaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen vor, der über Pflegestufen- und Bedarf entscheidet. Bislang untersteht der MD den gesetzlichen Krankenkassen. Geht es nach dem Willen der CDU soll er in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden. Spahn sieht im bisherigen System einen potenziellen Interessenskonflikt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hätten oftmals die Befürchtung dass „die Krankenkassen als Kostenträger Einfluss auf die Entscheidungen nehmen und deshalb vieles rein unter Kostengesichtspunkten entschieden wird“. Die Pläne sehen ferner vor, dass in den Gremien der neuen Struktur auch die Betroffenen vertreten sein sollen.

„Pflege-Bahr“: Staatlich geförderte Pflegevorsorge boomt

Die staatlich geförderte Pflegeversicherung boomt: Pro Tag werden derzeit rund 1600 Verträge abgeschlossen. Für das kommende Jahr rechnet die Branche mit dem Durchbruch der Marke von einer Million Verträgen. Dabei ist der „Pflege-Bahr“ nicht unumstritten

Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung kommt das Geschäft mit staatlich geförderten Pflegeversicherungen in Schwung. Im Januar waren – kurz nach der Einführung – pro Arbeitstag noch 240 Verträge abgeschlossen worden, im Juni bereits rund 1.000 pro Tag. Der PKV-Verband gibt sich nach Aussage seines Direktors Volker Leienbach optimistisch: „Angesichts der stark steigenden Nachfrage rechnen wir damit, dass die geförderte Pflegezusatzversicherung im nächsten Jahr die stolze Marke von einer Million Verträgen erreichen wird“.

Fünf Euro staatliche Förderung pro Monat

Derzeit laufen nach Verbandsangaben 270.000 Verträge. Weitere gut 60.000 seien unterschrieben und würden bald beginnen. Besonders häufig schließen dem Verband zufolge Menschen im Alter von 25 bis 35 die staatlich geförderten Zusatzverträge ab. Angeboten werden die Verträge von rund 25 Unternehmen, auf die in der privaten Krankenversicherung ein Marktanteil von mehr als 80 Prozent entfällt.

Fakten zum Pflege-Bahr

  • 5,00 Euro staatliche Förderung pro Monat

  • 10,00 Euro Mindesteigenanteil pro Monat erforderlich

  • Kontrahierungszwang: Risikoprüfungen, Leistungsausschlüsse und Gesundheitsprüfungen sind nicht zulässig

  • Feststellung des Leistungsfalls durch die zuständige Pflegekasse

  • Maximal fünf Jahre Karenzzeit zulässig

  • Abschluss- und Verwaltungskosten maximal zwei Monatsbeiträge bzw. 10% der Bruttoprämie

  • Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III mindestens 600 Euro

Seit Beginn des Jahres können Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro pro Monat vom Staat gefördert werden. Dazu muss der Versicherungsnehmer einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 10,00 Euro monatlich aufbringen und der Vertrag einige Voraussetzungen im Hinblick auf die Leistungen erfüllen. (Tipp: Lassen Sie sich kostenlos beraten, ob ein Pflege-Bahr-Vertrag für Sie sinnvoll ist.)

Stiftung Warentest ist nicht überzeugt

Die Verträge sind allerdings nicht unumstritten. Das liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber den Versicherern untersagt, Risikozuschläge oder Gesundheitsprüfungen vorzunehmen. Muss jedes Risiko in den Versicherungsbestand aufgenommen werden führt das zwangsläufig zu einem ungünstigen Preis/Leistungsverhältnis für Kunden mit geringen oder durchschnittlichen Risiken.

Zu diesem Ergebnis kam im Frühjahr auch die Stiftung Warentest, die 17 Bahr-Tarife mit 23 konventionellen Policen verglich: „Gute Pfleg­etagegeld­versicherungen können die Finanzlücke im Pflegefall schließen. Die staatlich geförderte private Vorsorge taugt dafür aber wenig.“ Die Verbraucherschützer bemängelten an den Verträgen vor allem die vielen Lücken im Versicherungsschutz: Einen erheblichen Teil der Kostenrisiken bei Pflegebedürftigkeit tragen Versicherungsnehmer in diesen Tarifen trotz ihrer Police selbst.

Billige Massenware mit unzureichender Beratung?

Wie lange die staatliche Förderung noch erhältlich ist bleibt abzuwarten und hängt auch vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU und der SPD ab. Die SPD hatte im Wahlkampf angekündigt, die Förderung abschaffen zu wollen. Ob die Unionsparteien das Projekt des FDP-Ministers Bahr fortschreiben ist ungewiss. Kritik an dem Modell kommt von allen Seiten: Timo Voß vom Bund der Versicherten bemängelt, dass „billige Produkte am Bedarf vorbei“ verkauft werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht sich dafür aus, den Pflege-Bahr auslaufen zu lassen.

Urteil: Anspruch auf Rentenversicherung für private Pflegeleistung

Privatpersonen können einen Anspruch auf Rentenversicherung besitzen, auch wenn sie einen Pflegebedürftigen in nicht gewerbsmäßigem Umfang betreuen und die Krankenkassen keine eindeutigen Aussagen über den Umfang des Pflegebedarfs machen. Das entschied das Landessozialgericht Hessen. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt die Pflegeversicherung. Geklagt hatte eine Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis, die ihre mittlerweile verstorbene Schwiegermutter gepflegt hatte. Diese hatte Pflegegeld nach Pflegestufe I bezogen. Die Klägerin hatte die Prüfung ihrer Rentenversicherungspflicht und die Übernahme der Beiträge durch die Pflegekasse beantragt. Die Rentenversicherung wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass der wöchentliche Pflegeaufwand weniger als 14 Stunden betrage.

Rentenversicherungspflicht ab 14 Stunden Pflegeaufwand pro Woche

Die Klägerin verwies darauf, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) keine individuellen Feststellungen zur Ermittlung des tatsächlichen Pflegebedarfs getroffen habe. Die Klägerin belegte anhand eines Pflegetagebuchs und einer hauswirtschaftlichen Aufstellung, dass der wöchentliche Aufwand mehr als 14 Stunden betragen hatte. Der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts gab der Klägerin Recht und sah eine Rentenversicherungspflicht gegeben. Dass der MDK keine maßgeblichen Feststellungen zur Ermittlung des tatsächlichen Pflegebedarfs vorgenommen habe ändere daran nichts. Stattdessen seien die Angaben der Klägerin heranzuziehen.

Pflegetagebuch führen sinnvoll

Das Gericht bejahte zusätzlich zu dem unstreitigen Grundpflegebedarf von 51 Minuten pro Tag weiteren hauswirtschaftlichen Aufwand von mindestens 1 Stunde und 16 Minuten am Tag, wodurch der Gesamtaufwand 14 Stunden in der Woche überschreite und damit eine Rentenversicherungspflicht auslöse. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Pflegende sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ein Pflegetagebuch zu führen. Vor allem wenn keine gerichtsfesten Feststellungen des MDK vorliegen kann eine lückenlose, detailgetreue und in sich schlüssige Dokumentation bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen helfen. Gemäß § 3 SGB VI sind Pflegende versicherungspflichtig, wenn die zu pflegende Person Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung bezieht und mindestens 14 Stunden in der Woche (ggf. auch durch mehrere Personen gemeinsam) in der häuslichen Umgebung gepflegt wird. Die Rentenversicherungspflicht besteht nicht, wenn die pflegende Person regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig ist.