Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall zahlen die Kinder

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In Würde alt werden – und nicht alle Ersparnisse verlieren

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ZDF wiso Beitrag über die Pflegezusatzversicherung und Pflege-Bahr

Am 28. Januar sendete das ZDF in der Sendung „wiso“ einen interessanten Beitrag zur Privaten Pflegeversicherung. Dabei wird allgemein die Zusatzversicherung zum Pflegetagegeld und die Förderung mittels Pflege-Bahr vorgestellt.

65 % der Versicherungsmakler schlecht informiert über Pflegeversicherung

Wie das Marktforschungsinstitut YouGov heute mitteilte, sind sehr viele Versicherungsmakler noch nicht gut genüg über die Pflegeversicherung informiert. Insbesondere bei den neuen Pflege-Bahr-Tarifen (die mit der staatlichen Förderung) sagten 42 % der Makler, sie seien nur „mittelmässig“ mit dem Thema vertraut. 23 % sagen sogar, sie seien schlecht informiert.

Nach Angaben der Makler fehlen vor allem Informationen von den Versicherungsgesellschaften. Daher planen auch nur ca. die Hälfte der Makler, ihre Kunden über die neue staatliche Förderung zur Privaten Pflegeversicherung zu informieren. Dies mag aber auch daran liegen, dass es für die geförderten Tarife deutlich weniger Provision gibt als für die nicht-geförderten Angeboten.

Ich selber habe mich schon vor Monaten über das Thema informiert und biete das selbstverständlich auch meinen Kunden an. Das gehört sich einfach so.

Warentest testet Pflegeversicherung von HUK-Coburg und Barmenia

Seit Beginn 2013 gibt es ja die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen (sogenannter Pflege-Bahr). Diese Förderung gibt es aber nur für Tarife, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Stiftung Warentest hat jetzt zwei solche Tarife untersucht:

HUK-Coburg und Barmenia im Test

Grundsätzlich empfiehlt Warentest eine private Pflegeversicherung, weil diese geeignet ist „Vorsorge für die beträchtlichen privaten Aufwendungen in der Pflege zu treffen.“

Bei den Leistungen liegen HUK-Coburg und Barmenia auf den ersten Blick nicht weit auseinander. Im Rechenbeispiel würde ein 30jähriger, der 15 Euro Beitrag pro Monat zahlt (und damit zusätzlich 5 Euro Förderung erhält), später bei Pflegestufe III eine monatliche Auszahlung von 828,72 Euro (Barmenia) oder 815,22 Euro (HUK-Coburg) erhalten.

Unterschiede liegen vor allen in der Vertragsbedingungen. So erhält man bei der Barmenia auch schon Leistungen, bevor die übliche 5jährige Wartezeit abgelaufen ist, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eingetretten ist.

Keine Gesundheitsprüfung

Ganz wichtiger Vorteil dieser Tarife und für die staatliche Förderung auch vorgeschrieben: Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und es müssen auch keine Risikozuschläge bezahlt werden. Damit bieten sich hier plötzlich Tarife für Menschen an, die sich bisher aufgrund von Vorerkrankungen eine private Pflegeversicherung schlichtweg nicht leisten konnten.

Kinder haften für Ihre Eltern

Wenn Pflegebedürftige Ihre Heimkosten nicht mehr selber bezahlen können, müssen die Kinder einspringen. Das Sozialamt treibt die Kosten ein. Wieviel muss man bezahlen?

Ein Platz im Pflegeheim kann  zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat kosten. Klar ist, das viele Pflegebedürftige das nicht bezahlen können. Wenn ihr Einkommen (Rente) nicht ausreicht wird zunächst das eigene Vermögen aufgebraucht. Wenn dann kein Geld mehr da ist, springt zunächst das Sozialamt für die Pflegekosten ein. Doch dieses holt sich das Geld später bei den Kindern der Pflegebedürftigen zurück. Denn Familienangehörige haben eine Fürsorge-Pflicht.

Wieviel Geld muss man als Unterhalt für die Eltern bezahlen?

Da gibt es keinen Pauschalbetrag, sondern man muss die gesamten Kosten der Pflege, welche die Eltern nicht selber leisten können, mitfinanzieren. Allerdings wurde hier einen Selbstbehalt definiert. Ein gewisser Sockelbetrag des eigenen Einkommens ist geschützt. Anfang 2011 wurde dieser Freibetrag auf 1.500 € für Singles bzw. 2.700 € für Ehepaare (1.500 € für das unterhaltspflichtige Kind und 1.200 € für den Ehepartner) erhöht. Zahlen muss man nur, wenn das eigene Einkommen über dieser Grenze liegt.

Das Einkommen wird dabei berechner aus dem Nettoeinkommen abzüglich folgender Kosten:

  • Kreditraten (wenn der Kredit vor dem Eintritt des Pflegefalls stammt)
  • Unterhaltsverpflichtungen für eigene Kinder
  • Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten)
  • private Altersvorsorge (max. 5 % des Bruttolohns)

Die Berechnung des genauen Betrages, den man zuzahlen müsste, ist etwas komplizierter als hier dargestellt und sollte unter fachlicher Hilfe erfolgen. Die aktuelle Berechnungsgrundlage ist nicht gesetzlich geregelt sondern stamm aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Details mit Berechnungsbeispiel siehe hier.

Wer zahlt wenn es mehrere Kinder gibt?

Die Kosten werden auf alle Kinder gemäß Ihrer „Leistungsfähigkeit“ aufgeteilt. Dabei wird erst errechnet, wieviel jedes Kind maximal zahlen könnte. Diese Beträge werden ins Verhältnis zueinander gesetzt und dann die realen Kosten gemäß dieses Verhältnisses aufgeteilt.

Wird auch das Vermögen der Kinder angetastet?

Ja, das kann passieren. Wenn das aktuelle Einkommen aller Kinder nicht ausreicht, dann kann das vorhandene Vermögen zur Begleichung der Kosten herangezogen werden. Wohneigentum ist hierbei besonders geschützt.

Unterhalt neu berechnen lassen

Wie erwähnt ist der Selbstbehalt Anfang 2011 gestiegen. Die Sozialämter berechnen in solchen Fällen aber nicht automatisch die Unterhaltspflicht neu, sondern nur auf Antrag. Wer also Unterhaltsverpflichtungen hat, die vor 2011 vom Sozialamt berechnet wurden, sollte auf jeden Fall eine Neuberechnung beantragen.

Tipp: Beratung zum Elternunterhalt

Pflegezeit für Familien ein Flop? Nur 135 Anträge in 2015.

Seit einem Jahr gibt es die Pflegezeit. Für Arbeitnehmer besteht damit laut die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden je Woche herunterzusetzen (also weniger als 40 % der Zeit zu arbeiten), aber vom Arbeitgeber bis zu 75 % des vorherigen Gehalts zu bekommen. Und das bis zu 2 Jahre lang. Im Gegenzug müssen die Arbeitnehmer danach für weniger Geld arbeiten und den Vorschuss des Arbeitgebers damit wieder zurückzahlen.

Laut Bundesfamilienministerin Kristina Schröder soll das Gesetz zur Pflegezeit Menschen helfen „ihren Beruf und Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren“. Doch scheinbar floppt das Vorhaben. Dieses Jahr wurden gerade einmal 135 Anträge für diese Familienpflegezeit gestellt. Und das bei 1,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, die von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt werden.

In nur 46 Fällen haben Unternehmen die Möglichkeit genutzt, sich die Vorauszahlung des Gehalts absichern zu lassen. Dabei wurden 782 € Gehaltsunterschied abgedeckt. Auch Versicherungsgesellschaften, welche die sogenannten Familienpflegezeit-Policen anbieten, sprachen von einem Flop.

Die Arbeitgeber scheuen offenbar das Risiko, dass mit einer Vorauszahlung des Gehalts verbunden ist. In vielen Fällen ist auch der Ausfall einer Fachkraft in Pflegezeit für die Unternehmen schlicht nicht verkraftbar, weil man dann beispielsweise für 1 Jahr ein Ersatz einstellen müsse. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte das Gesetz dann auch scharf. Für so wenige Einzelfälle hätte es keines Gesetzes bedurft. Man könne das durch individuelle Absprachen im Unternehmen regeln. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Regelung bietet das Pflegezeit-Projekt von Kristina Schröder allerdings nicht.

Meine Meinung: Für viele Angehörigen mag zwar eine Pflegezeit wegen der Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu 60 % attraktiv sein, wenn man dafür aber trotzdem 25 % weniger Gehalt bekommt, nützt das alles nichts. Wenn das Geld schon vorher gerade so für die eigene Familie gereicht hat, kann man es sich schlicht nicht leisten, weniger Geld nach Hause zu bringen. Auch wenn dann mehr Zeit für die zu pflegenden Angehörigen da ist. Solange die Regierung hier keine vernünftigen Alternativen etabliert bleiben private Zusatzabsicherungen wohl der einzige Weg, um sich selbst und Angehörigen eine würdevolle Pflege zu ermöglichen.

Quelle: Süddeutsche.de

Unisex-Tarife erst 2015? Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an.

Eigentlich war schon alles lange geplant und die Werbung der Versicherungskonzerne sagt allen Kunden: am 21. Dezember kommen die Unisex-Tarife. Es ist dann Schluss mit unterschiedlichen Tarifen für Männer und Frauen. In der Pflegeversicherung betrifft das vor allem die Männer. Sie haben bisher von sehr günstigen Preisen profitiert. Männer sterben eben einfach eher und sind damit weniger lange Pflegefälle.

Beschlossen wurde das von der EU und ist in Deutschland durch das sogenannte SEPA-Begleitgesetz geregelt. Dieses Gesetz widmet sich eigentlich dem bargeldlosen Zahlungsverkehr und führt die europäischen Bankverbindungen (IBAN und BIC) verbindlich ein. Doch in diesem Gesetz sind auch neue Regeln für Versicherungsgesellschaften festgelegt worden. Unter anderem auch die Pflicht zu Unisex-Tarifen ab dem 21. Dezember.

Nachdem der Bundestag schon zugestimmt hatte, hat heute der Bundestag mit seiner rot-grünen Mehrheit das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt. Grund waren die ebenfalls im SEPA-Begleitgesetz enthaltenen Regelungen, die es Versicherungsgesellschaften erlauben würden, viel weniger Überschüsse an Lebensversicherungskunden auszuschütten. Dies hat die Opposition jetzt abgelehnt.

Damit wird es zum 21. Dezember keine gesetzliche Pflicht für die Unisex-Tarife geben. Ob und wie einzelne Versicherungsgesellschaften jetzt darauf reagieren und die immer noch gültigen Männer-Tarife in der Pflegeversicherung länger anbieten werden, ist noch nicht klar.

Update vom 15. Dezember: Wie der Stern meldet wird keine der großen Versicherungsgesellschaften den Einführungstermin der Unisex-Tarife verschieben. Es bleibt also beim 21. Dezember. Dieser Termin wurde als letzte Frist auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes genannt. Von daher geht man davon aus, dass auch ohne ein deutsches Gesetz dieser Termin verbindlich ist.

Stern-Ratgeber zur Pflegeversicherung:

Unter dem Titel „Die neue Pflegeversicherung: Der Antrag – die Pflegestufen – die Leistungen: Ihre neuen Möglichkeiten und Chancen“ wird am 20. Dezember der neue Ratgeber des Magazins Stern erscheinen.

Auf 168 Seiten hat der Autor Andreas Heiber alles Wesentliche zur Pflegeversicherung 2013 zusammengetragen. Ab Januar werden sich vor allem die Leistungen für Demenzkranke erhöhen. Aber auch die Häusliche Betreuung wird als neue Leistungsform eingeführt. Damit ist die Pflege zu Hause deutlich gestärkt, die vielen alten Menschen sehr wichtig ist. Auch ambulante Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zum klassischen Pflegeheim dar.

Im Heft wird erläutert, wer Anspruch auf welche Leistungen hat, wie die Pflegestufen gestaffelt sind und was man beim Beantragen von Pflegeleistungen beachten muss. Eine hilfreiche Unterstützung für alle, die vom Thema betroffen sind.

Der neue Ratgeber vom Stern erscheint am 20. Dezember 2012.

Der Ratgeber kann schon jetzt bei amazon vorbestellt werden. Er kostet 9,90 € und wird in Deutschland versandkostenfrei verschickt (Stand: 1. Dezember 2012)

Es gibt zwei Versionen, ein normales Heft und ein eBook Version für Kindle.

 

Pflegereport 2015: 31.000 Euro private Zuzahlung im Pflegefall

Pflegereport 2012: Pflegebedürftige zahlen für Heimplatz im Schnitt 31.000 Euro

Wer auf Pflege angewiesen ist, muss einen Teil der anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Bisher war jedoch nicht bekannt, wie hoch diese Kosten im Durchschnitt für die Betroffenen ausfallen. Der neue Pflegereport 2012 der Barmer GEK liefert nun zum ersten Mal Zahlen. So beträgt der Eigenanteil für eine Pflege im Heim im Schnitt 31.000 Euro.

Pflegebedürftige zahlen bis zu 300.000 Euro selbst

Der Pflegereport basiert auf den Zahlen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen. So wurden die Pflegekosten von insgesamt 2.000 Versicherten analysiert, die im Jahr 2000 pflegebedürftig geworden sind und zu diesem Zeitpunkt ein Mindestalter von 60 Jahren hatten. Während im Einzelfall der Eigenanteil bei über 300.000 Euro lag, müssen Männer im Durchschnitt 21.000 Euro aufbringen, um die Pflegekosten bei Heimpflege zu bezahlen. Für Frauen ist die finanzielle Belastung sogar noch höher. Da sie eine höhere Lebenserwartung haben und sich dadurch im Schnitt mehr Pflegejahre ergeben, steigt der Eigenteil bei ihnen auf mehr als das Doppelte. Rund 45.000 Euro müssen sie bei einer Pflegebedürftigkeit aus eigener Tasche bezahlen.

Wie entlastet man die Versicherten?

Für viele Menschen ist diese finanzielle Belastung zu hoch. Nicht selten müssen Angehörige einspringen, um die Kosten zu bewältigen. Dennoch herrscht unter Experten Uneinigkeit darüber, wie man die explodierenden Kosten für die Versicherten in den Griff bekommt. Die Koalition will so zum Beispiel mit dem Pflege-Bahr ab dem Jahr 2013 eine Förderung von privaten Pflegezusatzversicherungen durchsetzen. Die Details hierzu sollen heute im Bundeskabinett abgestimmt werden. Bisher ist dabei die Rede von einer Förderung von 60 Euro im Jahr. Als Voraussetzung für die Förderung, darf niemand etwa aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung abgelehnt werden. Auch muss der Versicherte selbst mindestens einen Versicherungsbeitrag von 10 Euro monatlich aufbringen. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 3 soll so ein Mindestpflegetagegeld von 600 Euro monatlich erzielt werden.

Kritik am Pflege-Bahr

Allerdings lehnt nicht nur die Opposition, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen und Verbraucherschützer den Pflege-Bahr als ungeeignet ab. Die Förderung würde einerseits nicht genügend Anreiz für eine private Vorsorge schaffen, andererseits könnten sich beispielsweise Geringverdiener die Versicherungsbeiträge erst gar nicht leisten. Als Gegenvorschlag forderte hier beispielsweise der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,5 Prozent. Geringverdiener würden damit nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem könnte so der Eigenanteil für alle Versicherten gesenkt werden.

Quelle: Pflegereport 2012

DISQ kürt Ergo Direkt zum Testsieger der Pflegeversicherung

Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) die besten Anbieter für die private Pflegeversicherung gesucht. Dafür testete das Marktforschungsinstitut von August bis Oktober 2012 die größten 20 Krankenversicherer und untersuchte deren Serviceleistungen bei der privaten Pflegeversicherung. Eindeutiger Testsieger und damit „Bester Anbieter Pflegeversicherung 2012“ wurde Ergo Direkt, noch vor der Barmenia und der Union Krankenversicherung (UKV).

Kritik: Keine individuelle Beratung

Insgesamt boten laut DISQ alle Anbieter eine befriedigende Servicequalität auf Vorjahresniveau. Vor allem bei der telefonischen Beratung erhielten die getesteten Versicherer gute Noten im Test. Auf E-Mail-Anfragen reagierten die Anbieter zum Teil allerdings gar nicht. Die Studie zeigt, so das DISQ, dass die Anbieter bei Fragen zur Pflegeversicherung die individuellen Bedürfnisse der Kunden noch zu häufig außer Acht lassen.

Große Preisunterschiede bei der Pflegetagegeldversicherung

Bei den getesteten Tarifen der Pflegetagegeldversicherung mussten die Marktforscher zudem große Preisunterschiede feststellen. Unabhängig von den Leistungen ergab sich laut DISQ für Männer ein Sparpotenzial von bis zu 45 Prozent. Frauen konnten sogar über 50 Prozent bei der Pflegetagegeldversicherung einsparen. „Allerdings“, sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität, „bot kein Versicherer eine günstige Pflegetagegeldversicherung, die gleichermaßen mit guten Vertragsleistungen und hohen Auszahlungen in den Pflegestufen überzeugte.“ Interessenten sollten aus diesem Grund abwägen, welche Leistungen ihnen wichtig sind und was sie dafür zu zahlen bereit sind, so der Experte.

„Bester Anbieter Pflegeversicherung 2012“ ist Ergo Direkt

Ergo Direkt wurde als bester Anbieter der Pflegeversicherung 2012 ausgezeichnet, weil das Unternehmen im Test mit einer guten Beratung am Telefon und per E-Mail überzeugen konnte. Zudem bot Ergo Direkt ein Top-Angebot bei der Pflegetagegeldversicherung. Die Barmenia konnte im Test mit der besten Servicequalität und einem überzeugenden Internetauftritt punkten und belegte den zweiten Platz. Die Union Krankenversicherung, UKV, landete auf dem dritten Platz im Pflegeversicherungstest des DISQ.

Quelle: DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität

Eine individuelle und kompetente Beratung zur privaten Pflegeversicherung können Sie hier erhalten.

„Pflege ist in Deutschland unbezahlbar“

Die Kosten für die Pflege im Altenheim steigen seit Jahren kontinuierlich an. Für zunehmend mehr Pflegebedürftige besteht aus diesem Grund die Gefahr, in Armut abzurutschen. Wie die „Welt am Sonntag“ in der vergangenen Woche unter Berufung auf noch unveröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamts berichtete, konnten sich im Jahr 2010 bereits rund 411.000 Betroffene eine angemessene Betreuung und Pflege nicht mehr leisten. Dem Bericht zufolge stieg die Zahl der Empfänger von Hilfen zur Pflege damit im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent an. Drei Viertel aller Pflegebedürftigen, die finanzielle Hilfen beziehen mussten, lebten in einem Altersheim.

Sozialverband VdK schlägt Alarm

Diese Entwicklung sei besorgniserregend, urteilte der Sozialverband VdK angesichts der veröffentlichten Zahlen. „Das Risiko, durch Pflegebedürftigkeit in Armut abzurutschen, steigt seit Jahren“, sagte Verbandschefin Ulrike Mascher. Die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegepatienten mit der höchsten Pflegestufe liegen in Deutschland zurzeit bei fast 2.900 Euro pro Monat. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt davon allerdings nur rund 1.500 Euro. Ohne eine zusätzliche private Pflegeversicherung müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige den Rest der Kosten selbst tragen.

Pflege im Ausland günstiger

In der Pflegebranche werden vor diesem Hintergrund bereits Möglichkeiten diskutiert, Betroffene im Ausland zu pflegen, wo die Pflege wesentlich günstiger geleistet werden kann. Schon jetzt lebt eine wachsende Zahl deutscher Pflegebedürftiger in Altenheimen in Osteuropa, Spanien oder Thailand. Insbesondere wegen niedrigerer Löhne ist die Pflege in solchen Ländern vergleichsweise günstig. Nun empfehlen führende Sozialversicherungsexperten, die Versorgung von Pflegepatienten im Ausland durch eine Kooperation der deutschen Pflegeversicherung mit ausländischen Altenheimen auszuweiten. Momentan werden solche Kooperationen noch durch die deutsche Gesetzgebung verhindert. Gesetzliche Krankenkassen wie die AOK oder die Barmer GEK signalisierten jedoch bereits ihre Bereitschaft für solche Modelle, in denen deutsche Pflegebedürftige im Ausland versorgt würden.

Quelle: Welt am Sonntag