Wenn Pflegebedürftige Ihre Heimkosten nicht mehr selber bezahlen können, müssen die Kinder einspringen. Das Sozialamt treibt die Kosten ein. Wieviel muss man bezahlen?
Ein Platz im Pflegeheim kann zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat kosten. Klar ist, das viele Pflegebedürftige das nicht bezahlen können. Wenn ihr Einkommen (Rente) nicht ausreicht wird zunächst das eigene Vermögen aufgebraucht. Wenn dann kein Geld mehr da ist, springt zunächst das Sozialamt für die Pflegekosten ein. Doch dieses holt sich das Geld später bei den Kindern der Pflegebedürftigen zurück. Denn Familienangehörige haben eine Fürsorge-Pflicht.
Wieviel Geld muss man als Unterhalt für die Eltern bezahlen?
Da gibt es keinen Pauschalbetrag, sondern man muss die gesamten Kosten der Pflege, welche die Eltern nicht selber leisten können, mitfinanzieren. Allerdings wurde hier einen Selbstbehalt definiert. Ein gewisser Sockelbetrag des eigenen Einkommens ist geschützt. Anfang 2011 wurde dieser Freibetrag auf 1.500 € für Singles bzw. 2.700 € für Ehepaare (1.500 € für das unterhaltspflichtige Kind und 1.200 € für den Ehepartner) erhöht. Zahlen muss man nur, wenn das eigene Einkommen über dieser Grenze liegt.
Das Einkommen wird dabei berechner aus dem Nettoeinkommen abzüglich folgender Kosten:
- Kreditraten (wenn der Kredit vor dem Eintritt des Pflegefalls stammt)
- Unterhaltsverpflichtungen für eigene Kinder
- Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten)
- private Altersvorsorge (max. 5 % des Bruttolohns)
Die Berechnung des genauen Betrages, den man zuzahlen müsste, ist etwas komplizierter als hier dargestellt und sollte unter fachlicher Hilfe erfolgen. Die aktuelle Berechnungsgrundlage ist nicht gesetzlich geregelt sondern stamm aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Details mit Berechnungsbeispiel siehe hier.
Wer zahlt wenn es mehrere Kinder gibt?
Die Kosten werden auf alle Kinder gemäß Ihrer „Leistungsfähigkeit“ aufgeteilt. Dabei wird erst errechnet, wieviel jedes Kind maximal zahlen könnte. Diese Beträge werden ins Verhältnis zueinander gesetzt und dann die realen Kosten gemäß dieses Verhältnisses aufgeteilt.
Wird auch das Vermögen der Kinder angetastet?
Ja, das kann passieren. Wenn das aktuelle Einkommen aller Kinder nicht ausreicht, dann kann das vorhandene Vermögen zur Begleichung der Kosten herangezogen werden. Wohneigentum ist hierbei besonders geschützt.
Unterhalt neu berechnen lassen
Wie erwähnt ist der Selbstbehalt Anfang 2011 gestiegen. Die Sozialämter berechnen in solchen Fällen aber nicht automatisch die Unterhaltspflicht neu, sondern nur auf Antrag. Wer also Unterhaltsverpflichtungen hat, die vor 2011 vom Sozialamt berechnet wurden, sollte auf jeden Fall eine Neuberechnung beantragen.
Tipp: Beratung zum Elternunterhalt