Pflege-Bahr – Alle Fakten zur Förderung der Pflegeversicherung
Pflege-Bahr
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die auch unter dem Namen Pflege-Bahr bekannt geworden ist. Wer eine Pflege-Bahr-Police abschließt, kann vom Staat einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro erhalten. Ein weiterer Vorteil: Bei den neuen Tarifen darf es weder eine Gesundheitsprüfung noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für Versicherte geben.
Staatliche Pflege-Förderung seit 2013
Wer später einmal zum Pflegefall wird, für den werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung definitiv nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten für die Pflege zu decken. Damit aus diesem Grund künftig mehr Menschen privat für den Pflegefall vorsorgen, fördert der Staat die private Pflegevorsorge seit dem 1. Januar 2013 erstmals durch Zuschüsse. Dieses Konzept wurde nach seinem Initiator, dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) benannt. Bahr hat den Pflege-Riester mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) eingeführt.
60 Euro Zuschuss für den Pflege-Bahr 2014
Ab sofort wird die private Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gefördert:
- Bei der Pflegeversicherung muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, die in allen Pflegestufen – auch in der sogenannten Pflegestufe 0 – Leistungen vorsieht.
- Im Pflegefall muss der Versicherte in der Pflegestufe III ein Pflegetagegeld von mindestens 600 Euro pro Monat erhalten.
- Der Versicherte muss seinerseits volljährig und gesetzlich pflegeversichert sein. Zudem muss er einen monatlichen Versicherungsbeitrag von mindestens zehn Euro leisten, um den staatlichen Zuschuss zu bekommen.
- Außerdem dürfen die Pflege-Bahr-Tarife höchstens eine beitragspflichtige Wartezeit von 5 Jahren vorsehen.
1,5 Millionen Verträge wurden 2013 gefördert
Für die Förderung der privaten Pflegevorsorge stellt der Staat in diesem Jahr insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung, so dass rund 1,5 Millionen Versicherte von der finanziellen Unterstützung profitieren können. Alle Verträge, die bis Mitte des Jahres rückwirkend zum 1. Januar 2013 abgeschlossen werden, sollen die volle Förderung von 60 Euro erhalten können.
Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Der Pflege-Bahr ist insbesondere für solche Personen interessant, die wegen schwerer Vorerkrankungen bisher keine private Pflegeversicherung abschließen konnten oder sich den zusätzlichen Versicherungsschutz wegen zu hoher Risikozuschläge einfach nicht leisten konnten. Der Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass es bei den neuen, förderfähigen Tarifen keine Gesundheitsprüfung geben darf. Auf diese Weise soll die private Pflegevorsorge ab sofort für möglichst viele Menschen zugänglich sein. Die Krankenversicherer dürfen keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Auch Risikozuschläge oder vertraglich festgelegte Leistungsausschlüsse, wie sie sonst bei den Anbietern üblich sind, sind bei den Pflege-Bahr-Produkten nicht erlaubt.
Sehr geehrte damen und Herren,
meine frage ist ob nur die Kinder zahlen wenn ein Pflegefall eintritt oder auch die geschwister des Pflegenen?
Z.B. Bruder oder Schwester.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Bäumener,
nein, diese Unterhaltspflicht gilt nur in direkter Abstammungslinie, also Eltern für Kinder und volljährige Kinder für Eltern.
Ich verstehe es nicht ganz. In den Brief der vor mir liegt heißt es, ich bekomme jährlich 60 Euro. Ich zahle also monatlich 10,00 Euro und bekomme am Jahresende 60 Euro wieder???
Oder bekomme ich 60 Euro wenn ich eine Pflegestufe habe? ODer bekomme ich garnichts und soll nur eine Pflegeversicherung abschließen?
LG R. Leopold