In seiner 900. Sitzung hat der Bundesrat am 21. September 2012 abschließend über das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) beraten. Trotz massiver Kritik an dem Vorhaben vonseiten der Opposition, der Gewerkschaften und der Sozialverbände passierte das Gesetz den Bundesrat. Damit ist der Bundesrat nicht dem Gesundheitsausschuss der Länderkammer gefolgt, der zuvor eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatte, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
Pflegereform zum 1. Januar 2013
Nachdem das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom Bundesrat gebilligt worden ist, kann die Pflegereform nun zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte dazu: „Jetzt können die Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen. Mir ist wichtig, dass mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz keiner schlechter, aber viele Menschen in Deutschland besser gestellt werden.“ Durch die Pflegereform sollen unter anderem rund 500.000 Demenzkranke mehr Leistungen von der sozialen Pflegeversicherung erhalten.
Ab 2013 Pflege-Bahr für Pflegetagegeldversicherung
Zudem sieht das PNG eine staatliche Förderung der privaten Pflegetagegeldversicherung vor. Insgesamt 100 Millionen Euro stellt der Bund im kommenden Jahr zur Verfügung, um die private Pflegevorsorge der Deutschen zu unterstützen. Wer künftig eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, erhält für diese Pflegezusatzversicherung unter bestimmten Bedingungen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr oder Pflege-Riester will die Bundesregierung mehr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, für den Pflegefall vorzusorgen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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