Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall zahlen die Kinder

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Private Pflegeversicherung – selbst für ältere Semester interessant

Der Einstieg in eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich selbst für 50- oder 60-jährige noch. Ein 55jähriger zahlt z. B. weniger als 50 €. Probieren Sie einfach mal unseren Online-Tarif-Rechner. mehr »

In Würde alt werden – und nicht alle Ersparnisse verlieren

Immer mehr Deutsche werden pflegebedürftig und viele können es nicht bezahlen. Im Pflegefall zahlt jeder Deutsche durchschnittlich 30.000 € aus eigener Tasche dazu. Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus. mehr »

Pflegeversicherung: Professioneller Vergleich aller Testsieger

Vergleichen ist immer wichtig, besonders bei Versicherungen. Denn man bindet sich ja auf Jahre bzw. Jahrzehnte an einen Anbieter. Hier erstelle ich Ihnen einen Vergleich mit den Gewinnern des aktuellen Pflegeversicherung Test mehr »

Ein Service für Sie: die Adressen aller wichtigen Versicherungen

Weil ich immer mal wieder Anfragen von Kunden bekomme, die Kontakt zu ihrem Versicherer suchen oder einfach nur ihren Vertrag kündigen möchten, habe ich eine Seite eingerichtet, auf der die Adressen aller wichtigen Versicherungsgesellschaften aufgelistet sind.

Ich hoffe, es hilft dem einen oder anderen.

Hier gehts zur Liste.

Verhinderungspflege: Auszeit vom Pflegefall

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten können, wenn sie einmal eine Auszeit nehmen möchten oder die Pflege beispielsweise wegen einer Krankheit kurzfristig nicht selbst sicherstellen können. Die Kosten für eine private Ersatzpflege können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag in Höhe von jährlich 1.550 Euro erstattet werden. Bisher nutzen jedoch nur die wenigsten Pflegepersonen dieses Angebot der gesetzlichen Pflegeversicherung. Von den rund 22 Milliarden Euro Pflegeaufwendungen entfielen bisher nur knapp 440 Millionen Euro pro Jahr auf die Verhinderungspflege, berichtete kürzlich die Apotheken-Umschau.

Ersatzpflege für Erholungsurlaub oder im Notfall

Im Rahmen der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige bzw. genau genommen die versicherte Person unter anderem dann finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten, wenn die Pflegekraft etwas Zeit für sich selbst benötigt, um sich von der Pflege zu erholen. Die Kosten für eine Ersatz-Pflege können zudem übernommen werden, wenn der oder die pflegende Angehörige etwa wegen einer Krankheit oder einem wichtigen Termin die Pflege zwischenzeitlich nicht selbst übernehmen kann.

Möglichkeiten der Ersatzpflege

Die Ersatzpflege kann dann beispielsweise von einer privaten Pflegeperson, einem zugelassenen Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Eine Voraussetzung dafür, dass die Verhinderungspflege genehmigt wird, ist in der Regel, dass der oder die pflegende Angehörige die zu pflegende Person vor der erstmaligen Verhinderung bereits mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt hat.

Quelle: Apotheken-Umschau

Pflegereform vom Bundesrat gebilligt

In seiner 900. Sitzung hat der Bundesrat am 21. September 2012 abschließend über das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) beraten. Trotz massiver Kritik an dem Vorhaben vonseiten der Opposition, der Gewerkschaften und der Sozialverbände passierte das Gesetz den Bundesrat. Damit ist der Bundesrat nicht dem Gesundheitsausschuss der Länderkammer gefolgt, der zuvor eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatte, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Pflegereform zum 1. Januar 2013

Nachdem das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom Bundesrat gebilligt worden ist, kann die Pflegereform nun zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte dazu: „Jetzt können die Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen. Mir ist wichtig, dass mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz keiner schlechter, aber viele Menschen in Deutschland besser gestellt werden.“ Durch die Pflegereform sollen unter anderem rund 500.000 Demenzkranke mehr Leistungen von der sozialen Pflegeversicherung erhalten.

Ab 2013 Pflege-Bahr für Pflegetagegeldversicherung

Zudem sieht das PNG eine staatliche Förderung der privaten Pflegetagegeldversicherung vor. Insgesamt 100 Millionen Euro stellt der Bund im kommenden Jahr zur Verfügung, um die private Pflegevorsorge der Deutschen zu unterstützen. Wer künftig eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, erhält für diese Pflegezusatzversicherung unter bestimmten Bedingungen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr oder Pflege-Riester will die Bundesregierung mehr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, für den Pflegefall vorzusorgen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflege-WG: Förderung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige

Am 29. Juni 2012 hat der Bundestag das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sieht zahlreiche Neuerungen im Bereich der Pflege und der Pflegefinanzierung vor. Unter anderem sollen künftig alternative Wohnformen für Senioren mit Pflegebedarf gefördert werden.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Minister in einem Interview erklärt, dass „neue Wohnformen für Pflegebedürftige, die noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, gefragt“ seien. Seitdem das neue Pflegegesetz im Sommer beschlossen worden ist, steht nun fest: Der Staat wird Pflege-Wohngruppen finanziell unterstützen und pflegebedürftigen Menschen damit eine alternative Wohnform zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung ermöglichen.

Für ein zeitlich befristetes Initiativprogramm will der Staat eine Fördersumme in Höhe von 30 Millionen Euro bereitstellen. Davon könnten in den nächsten Jahren schätzungsweise 12.000 Anspruchsberechtigte profitieren. Bis zu 10.000 Euro sollen dann für die Gründung einer Wohngruppe von durchschnittlich vier Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden – beispielsweise für erforderliche Umbaumaßnahmen, die den WG-Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Unter bestimmten Bedingungen soll es pro Bewohner dann zusätzlich 200 Euro im Monat geben, „um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Berliner Pilotprojekt: 14 Millionen Euro bei ambulanter Pflege eingespart

Durch ein Pilotprojekt ist es der Stadt Berlin gelungen, die steigenden Ausgaben für ambulante Pflegeleistungen zu dämpfen und insgesamt 14 Millionen Euro einzusparen. Das geht aus einem Abschlussbericht hervor, den der Berliner Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja (CDU) am heutigen Dienstag dem Senat vorlegte. Das Projekt zur Verbesserung der „Organisationsentwicklung in der ambulanten Hilfe zur Pflege“ war zwischen 2009 und 2011 in vier Berliner Bezirken mit dem Ziel durchgeführt worden, „die hohen Steigerungsraten der Transferausgaben zu bremsen und gleichzeitig eine passgenaue und qualitativ hochwertige Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche der Leistungsempfänger zu gewährleisten.“

Durch das Pilotprojekt konnte die Steigerung der Ausgaben von zuvor durchschnittlich 7,6 Prozent auf 0,5 Prozent reduziert werden, was laut Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einem Betrag von 14 Millionen Euro vermiedenen Ausgaben entspricht. Zusätzlich konnte die Qualität der Pflegeleistungen durch die Einführung einheitlicher Bedarfsfeststellungsstandards für alle Berliner Bezirke verbessert werden.

Quelle: Sozialverwaltung Berlin

Focus Money: Die besten Pflegetagegeldversicherungen

In Kooperation mit der DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH hat das Wirtschaftsmagazin Focus Money in dieser Woche einen Vergleich von Pflege-Tagegeld-Versicherungen veröffentlicht. In Heft 36/2012 verglichen die Tester die Pflegepolicen von insgesamt 23 privaten Krankenversicherungen. Untersucht wurden bei den einzelnen Versicherungsprodukten unter anderem die monatlichen Höchstleistungen, Leistungen bei Demenz und Sucht, die Wartezeit sowie die Karenzzeit und der Versicherungsschutz im Ausland. Für die Bewertung der Angebote wurde zusätzlich geprüft, ob die Versicherer ihren Kunden im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung gewähren und ob ihre Vertragskonditionen eine Befristung der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit beinhalten.

Eine besonders hohe Punktzahl bei der Bewertung von flexiblen Angeboten erreichte der Tarif Pflegevorsorge Flex der Axa. Auch das Angebot PZV der Deutschen Familienversicherung und die Tarife PS3, PS2, PS1, PS0 der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. schnitten im Test mit einer guten Bewertung ab. Die flexiblen Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass die Kunden die Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen individuell zusammenstellen können.

Bei den statischen Vertragsvarianten erklärten Focus Money und die DFSI GmbH den Tarif PZTBest der Allianz zum Testsieger für Männer. Bereits im vergangenen Jahr war dieses Angebot von der Zeitschrift zum Top-Produkt deklariert worden. Auch für Frauen unter 60 Jahren sei das Angebot der Allianz empfehlenswert, so Focus Money. Für ältere Frauen seien dagegen der Tarif PT der Ergo Direkt, der Tarif Olga extra der Halleschen Krankenversicherung und die Tarife 421, 421 B und 425 des Münchener Vereins die beste Wahl.

Quelle: Versicherungsjournal.de

Wachsender Mangel an Pflegepersonal

Aktuell sind rund 2,5 Millionen Deutsche auf eine Pflege durch Fachpersonal angewiesen. Doch die Zahl der Pflegebedürftigen wird aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren rapide steigen. Schon jetzt warnen Experten davor, dass dem Pflegebereich ein Fachkräftemangel droht. Laut Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Wirtschaftsforschungsinstituts IZA, gibt es in Deutschland derzeit etwa 970.000 Pflegefachkräfte, bereits heute fehlen der Branche aber schon mindestens 30.000 zusätzliche Beschäftigte. Spätestens bis 2020 würden 220.000 weitere Pflegekräfte benötigt, erklärte der IZA-Chef gegenüber Handelsblatt Online. „Die Alterung unserer Gesellschaft wird in ihrer historischen Dimension noch immer unterschätzt, obwohl die Folgen dramatisch sind.

Experten schätzen, dass es bis zum Jahr 2050 rund vier Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben wird. Angesichts dieser Zahl wird deutlich, dass „die Frage einer überzeugenden Betreuung und Pflege im Alter“ gelöst werden muss. Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Mangel an Pflegefachkräften gehen vielen Kritikern nicht weit genug. Diese will Arbeitslosen weiterhin die Umschulung zum Altenpfleger finanzieren, um die Zahl der Pflegekräfte in die Höhe zu treiben.

Quelle: Handelsblatt Online

Neuer Gesetzesentwurf: Ausweitung des Assistenzpflegeanspruchs

Das Bundeskabinett hat im August 2012 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Assistenzpflegebedarf in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen regelt. Demnach sollen pflegebedürftige behinderte Menschen künftig nicht nur bei einer stationären Krankenhausbehandlung, sondern auch bei stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlungen eine von ihnen beschäftigte Assistenzpflege in Anspruch nehmen können. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ihnen das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung für die gesamte Dauer eines stationären Vorsorgeaufenthaltes weitergezahlt wird und die Betroffenen für die Dauer des stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthaltes auch Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe erhalten.

Der beschlossene Gesetzentwurf ist ein richtiger und konsequenter Schritt hin zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen sind„, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

Der Gesetzesentwurf bedeutet Mehrausgaben für die Länder und Kommunen als Träger der Sozialhilfe, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung. Laut Sozialhilfestatistik hatten im Jahr 2009 insgesamt 685 Personen bei stationärer Krankenhausbehandlung Leistungen der Hilfe zur Pflege zur Finanzierung der von ihnen beschäftigten besonderen Pflegekräfte in Anspruch genommen. Die künftigen Mehrausgaben könnten aufgrund unbekannter Fallzahlen aktuell nicht genau beziffert werden, heißt es in dem neuen Gesetzesentwurf.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Leiharbeit in der Pflege wächst

Die Zahl der Leiharbeiter in Altenheimen und Krankenhäusern ist in den letzten sechs Jahren um 400 Prozent auf etwa 16.350 gestiegen. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervor, die sich auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beruft. Es werde erwartet, dass die Leiharbeit in der Pflege weiter wachsen wird, da sie „einen Beitrag zur Bekämpfung des drohenden oder in Teilen bereits existierenden Fachkräftemangels darstellt„, hieß es vonseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Die Zahl der Menschen, die über Zeitarbeitsfirmen an die Pflegebranche vermittelt werden, erhielt die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Die Linke) auf Anfrage von der Bundesagentur für Arbeit. Die Antwort der Behörde informierte auch über den Durchschnittslohn der geliehenen Fachkräfte: Nur etwa 1.600 Euro brutto im Monat erhalten die Leiharbeiter. Die Bundestagsabgeordnete Zimmermann nannte diesen Verdienst „bedenklich„. Das Personal werde von Teilen der Gesundheits- und Pflegebranche ausschließlich als ein belastender Kostenfaktor gesehen, den es möglichst klein zu halten gelte, sagte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die zunehmende Leiharbeit im Pflegesektor ist aus ihrer Sicht ein „deutlicher Hinweis auf die voranschreitende Unterfinanzierung dieses Bereichs.“ Darunter müssten am Ende die Patienten und betreuten Menschen leiden. (Quelle)

Pflege im Ausland: Deutsche haben keinen Anspruch auf Sachleistungen

Die deutsche Pflegeversicherung zahlt pflegebedürftigen Deutschen, die sich vorübergehend im Ausland befinden, nur das Pflegegeld. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat diese bisher in Deutschland geltende Regelung bestätigt und entschieden, dass deutsche Bundesbürger im Ausland keinen Anspruch auf die so genannten Sachleistungen – also die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung – haben. Eine entsprechende Klage der EU-Kommission, die in dieser Regelung eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit sah, wurde abgewiesen.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haben pflegebedürftige Deutsche zwar einen Anspruch auf die Zahlung des niedrigen Pflegegeldes aus der deutschen Pflegeversicherung. Die EU-Richter bestätigten aber, dass weder gemietete Pflegehilfsmittel noch Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung von den Pflegekassen erstattet werden müssen. Das Pflegegeld ist nur etwa die Hälfte des Betrages, den Pflegebedürftige für Sachleistungen erhalten. Während des Rechtsstreits lag der Unterschied bei 685 Euro zu 1.510 Euro.