Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten können, wenn sie einmal eine Auszeit nehmen möchten oder die Pflege beispielsweise wegen einer Krankheit kurzfristig nicht selbst sicherstellen können. Die Kosten für eine private Ersatzpflege können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag in Höhe von jährlich 1.550 Euro erstattet werden. Bisher nutzen jedoch nur die wenigsten Pflegepersonen dieses Angebot der gesetzlichen Pflegeversicherung. Von den rund 22 Milliarden Euro Pflegeaufwendungen entfielen bisher nur knapp 440 Millionen Euro pro Jahr auf die Verhinderungspflege, berichtete kürzlich die Apotheken-Umschau.
Ersatzpflege für Erholungsurlaub oder im Notfall
Im Rahmen der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige bzw. genau genommen die versicherte Person unter anderem dann finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten, wenn die Pflegekraft etwas Zeit für sich selbst benötigt, um sich von der Pflege zu erholen. Die Kosten für eine Ersatz-Pflege können zudem übernommen werden, wenn der oder die pflegende Angehörige etwa wegen einer Krankheit oder einem wichtigen Termin die Pflege zwischenzeitlich nicht selbst übernehmen kann.
Möglichkeiten der Ersatzpflege
Die Ersatzpflege kann dann beispielsweise von einer privaten Pflegeperson, einem zugelassenen Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Eine Voraussetzung dafür, dass die Verhinderungspflege genehmigt wird, ist in der Regel, dass der oder die pflegende Angehörige die zu pflegende Person vor der erstmaligen Verhinderung bereits mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt hat.
Quelle: Apotheken-Umschau